Haufe Steuer News

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  1. Die Finanzverwaltung informiert zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2024.
  2. Ist eine rückwirkende Zusammenveranlagung bei Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen möglich?
  3. Das FG des Saarlandes entschied im Fall von Zeitungs-Abonnements, bei denen ein Zugang zu E-Paper-Ausgaben gewährt wird, welcher Steuersatz anzuwenden ist.
  4. Am 7.12.2023 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
  5. Oft gerät aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 in Vergessenheit. Doch wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten. Denn nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes gewählt werden.
  6. Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde veröffentlicht.
  7. Kapitaleinkünfte werden regelmäßig mit einem gesonderten Tarif besteuert (Abgeltungsteuer). Der Gesetzgeber lässt auf Antrag eine Besteuerung mit der geringeren tariflichen Einkommensteuer zu (Günstigerprüfung). Wenngleich im EStG keine gesetzliche Frist für die Beantragung der Günstigerprüfung festgelegt ist, ergeben sich aus dem Verfahrensrecht jedoch Einschränkungen.
  8. Eine zu Herstellungskosten führende wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster, von Grund auf erneuert werden (sog. Standardsprung). Das entschied das FG München.
  9. Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
  10. Die Digitalisierung ermöglicht Steuerberatern neue Wege bei der Akquise von Mandanten. Doch wie macht man ein überregionales Publikum auf seine Kanzlei aufmerksam? Ein Überblick.
  11. Zum 1.1.2023 ist für die Lieferung und Installation im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Nachdem die Finanzverwaltung dazu schon im Februar 2023 umfassend Stellung genommen hatte, hat sie jetzt ergänzend dazu ein Schreiben zu Einzelfragen veröffentlicht.
  12. Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2024 nach § 14 BewG bekannt gegeben.
  13. Das BZSt informiert aktuell zu den Bearbeitungszeiten bei Erstattungen von der Steuer auf deutsche Kapitalerträge.
  14. Das BMF hat den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben, der für die steuerpflichtige Einfuhr von Sammlermünzen maßgebend ist.
  15. Der BFH hat klargestellt, dass schriftliche Prüfungsarbeiten auch ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems durchgeführt werden können. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist.
  16. Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) an bestimmte Verbände versandt.
  17. Zum Jahreswechsel 2023/2024 ändert sich wieder einiges im Umsatzsteuerrecht. Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2023 sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2024.
  18. Bei Überschreiten der aufgrund der Pandemie verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Dies stellte das FG Düsseldorf klar.
  19. Alle Steuerberater müssen sich bis zum 1.1.2024 im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
  20. Am 30.11.2023 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
  21. Aufzeichnungen nach § 22g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG müssen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das BZSt übermittelt werden. Dieser Datensatz wurde veröffentlicht.
  22. Weder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie noch das übrige Unionsrecht enthält Normen zu steuerlichen Nebenleistungen. Diese gehören vielmehr zum Verfahrensrecht, für das der Grundsatz der Autonomie der Mitgliedstaaten gilt. So entschied das FG Düsseldorf.
  23. Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Unterschied zur Einzelbewertung ist der geldwerte Vorteil nicht auf den einzelnen Abgabeort bezogen festzustellen, sondern wird mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Der Bundesrat hat der SvEV am 24.11.2023 zugestimmt.
  24. Dr. Andreas Nagel hat sich als Steuerberater auf die betriebswirtschaftliche Beratung mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Im Interview spricht er über fachliches Wissen rund um die strategische Gestaltung des Beratungsgeschäfts, welches er auch in Seminaren und Workshops an Berufskolleg:innen weitergibt.
  25. Eine Klage auf Auszahlung der Energiepreispauschale ist vor dem Finanzgericht geltend zu machen. So entschied das FG Münster.
  26. Der Bundestag hat am 17.11.2023 das "Wachstumschancengesetz" verabschiedet. Darin enthalten ist – neben zahlreichen weiteren Änderungen – die verbesserte Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Abs. 2 EStG.
  27. § 175b AO ermöglicht die umfassende Korrektur eines Steuerbescheids für den Fall einer unzutreffenden Auswertung elektronischer Daten im steuerlichen Massenverfahren zugunsten der Rechtsrichtigkeit unabhängig von der Fehlerquelle. In einem aktuellen Fall entschied das FG Münster.
  28. Wie nähert man sich der Generation Z? Andreas Dersch ist Zeuge in der aktuellen Folge von Verhör(t) und berichtet über seinen Ansatz, sich einer Generation zu nähern, zu der die Steuerbranche offenbar den Kontakt verloren hat.
  29. Das FG Köln hat entschieden, dass Zahlungen von 50.000 EUR bzw. 1,3 Mio. EUR kein steuerfreies Trinkgeld sind.
  30. Die Finanzverwaltung hat das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen nach dem Stand vom 1.1.2024 bekannt gegeben.
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